Scroll Top
Hollerweg 17, 63834 Sulzbach am Main
06028 994562

Das regelmäßige Erledigen von Hausaufgaben ist Voraussetzung, um das Gelernte einzuüben und Lerninhalte zu wiederholen. Für die Erledigung der Hausaufgaben sind die Schülerinnen und Schüler verantwortlich (VSO §73,1), zur Kontrolle auf Vollständigkeit sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet (BayEUG Art.76, Satz 2). Die Lehrkraft überprüft die Richtigkeit der Hausaufgaben.

Bei häufig nicht angefertigten Hausaufgaben werden Sie schriftlich (mittels Hausaufgabenheft oder Brief) informiert.